Geschäftsbedingungen
Agrowprofit GMBH
1. Umfang
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (die Verkaufsbedingungen sind vorsorglich immer der Auftragsbestätigung beizufügen).
- Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten, Lieferzeiten etc. des Verkäufers sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Wird ein unverbindliches Angebot vom Käufer angenommen, hat der Verkäufer das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der Annahme zu widerrufen. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Sofern nicht anders angegeben, basieren die vom Verkäufer angegebenen Preise auf:
- Ausführung während der normalen Arbeitszeit;
basierend auf den vom Benutzer verwendeten Mindestmengen;
in Euro
ohne Transport-, Verpackungs-, Lieferkosten, Mehrwertsteuer und andere staatliche Steuern.
Sollten zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchführung durch den Staat und/oder die Gewerkschaften Änderungen von Löhnen, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen und dergleichen vorgenommen werden, ist der Nutzer berechtigt, die Erhöhungen an . weiterzugeben der Käufer. Wenn der Nutzer zwischen den vorgenannten Terminen eine neue Preisliste herausgibt und diese in Kraft tritt, ist der Nutzer berechtigt, dem Käufer die darin genannten Preise in Rechnung zu stellen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, hat der Käufer das Recht, den Vertrag aufzulösen. Bei einem Sammelangebot besteht für den Nutzer keine Verpflichtung, einen Teil der im Angebot enthaltenen Ware zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern, noch gilt das Angebot automatisch für Nachbestellungen.
3. Unterlagen zur Verfügung gestellt
An allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Nehmen wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist des § 2 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
4. Preise und Zahlung
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
Der Kaufpreis wird nur bei Lieferung in bar bezahlt. Es sei denn, zwischen Verkäufer und Käufer wurden im Voraus andere Vereinbarungen getroffen. Diese müssen in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Bei allen Lieferungen außerhalb Deutschlands ist der gesamte Rechnungsbetrag vor Versand der Ware zunächst auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. - Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „… der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung“ oder „… ist der Kaufpreis bis – zum konkreten Tag – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz pa (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preisänderungen aufgrund von Lohn-, Material- und Vertriebskostenänderungen für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vor.
5. Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Ausnahme des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor. Liegen die vorstehenden Voraussetzungen vor, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Kunde in Annahme- oder Zahlungsverzug gerät.
- Bei einem von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Lieferverzug haften wir für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzug bleiben unberührt.
- Der Käufer darf die vom Verkäufer zu liefernden Produkte oder Dienstleistungen nicht im oder zu Gunsten des gewerblichen oder gewerblichen oder großflächigen oder gewerblichen Hanfanbaus verwenden.
- Dem Käufer ist bekannt, dass die Lieferung durch den Verwender an einen Käufer, der sich des oben genannten professionellen, großflächigen Hanfanbaus und/oder organisierten Hanfanbaus im Hinblick auf die gesetzliche Untersuchungspflicht des Verwenders schuldig macht, zu Lasten des Verwenders geht des Nutzers einer Straftat im Sinne des Opiumgesetzes verdächtigt.
- Im Rahmen dieser Prüfungspflicht erklärt der Käufer mit seiner Bestellung, dass die von ihm bestellten Produkte nicht für den großflächigen oder professionellen Cannabisanbau bestimmt sind. Verstößt der Käufer gegen die Verordnung des Opiumgesetzes, wird der Verkäufer den Kaufvertrag unverzüglich auflösen und die Lieferung nicht fortsetzen.
- In diesem Fall werden alle Geschäftskontakte mit dem betreffenden Käufer unverzüglich beendet.
- Die Lieferung erfolgt ab Lager, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Kosten für Zollformalitäten, Ausfuhrdokumente etc. trägt der Käufer von außerhalb der Europäischen Union.
- Der Verkäufer ist für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen bzw. deren Erstellung oder die Erledigung der erforderlichen Formalitäten verantwortlich, jedoch auf Kosten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, Kosten für eine Bestellung zu berechnen.
- Angegebene Fristen, innerhalb derer Waren zu liefern oder zu erbringen sind, können niemals als Endfristen angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei verspäteter Lieferung ist der Verkäufer daher schriftlich in Verzug zu setzen.
- Bei Lieferung in Anlagen gilt jede Stufe als separates Geschäft.
- Die Gefahr der gelieferten Ware geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Kann die Lieferung der Ware an den Käufer aus irgendeinem Grund nicht erfolgen, behält sich der Verkäufer vor, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Der Verkäufer hat den Käufer über die durchgeführte Lagerung und/oder das Hindernis bei der Ausführung der auszuführenden Arbeiten schriftlich zu unterrichten und ihm eine angemessene Frist zu setzen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nach Ablauf der Frist nicht nach, haftet der Käufer für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Lagerung oder Behinderung der Ausführung der Arbeiten.
- Kommt der Käufer in Verzug, so hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung, ohne gerichtliches Eingreifen und entschädigungslos, schriftlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen; Kosten und Zinsen gehen zu Lasten des Käufers.
- Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Preises sowie etwaiger Lager- und/oder sonstiger Kosten bleibt unberührt. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, wird die Ware einmal an eine vom Käufer angegebene Adresse geliefert, auch wenn der Käufer die Ware an verschiedene Adressen verteilen soll. Der Käufer sorgt für eine gute Erreichbarkeit des Bestimmungsortes / Abladestelle und ist für das Abladen / Abladen verantwortlich. Der Verwender ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen vom Käufer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor er mit der Lieferung fortfährt.
7. Gefahrenübergang bei Versand
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an den Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
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Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, den Neuwert auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern (Hinweis: nur zulässig beim Verkauf hochwertiger Ware). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten kann, haftet der Kunde für den uns entstehenden Schaden.
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Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Forderungen gegen den Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
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Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das gleiche gilt im Falle einer Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch die Forderungen an uns ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten entstehen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
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Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Regress / Herstellerregress
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Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung der von uns gelieferten Ware an unseren Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: Beim Verkauf gebrauchter Waren kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der in Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche vollständig ausgeschlossen werden. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) gelten diese Fristen. Vor Rücksendung der Ware ist unsere Genehmigung einzuholen.
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Weist die gelieferte Ware trotz aller gebotener Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, werden wir vorbehaltlich rechtzeitiger Mängelrüge nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung uneingeschränkt unberührt.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
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Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang als Folge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die vertraglich nicht erforderlich sind. Unsachgemäße Reparaturarbeiten werden vom Kunden oder einem Dritten durchgeführt.
10. Sonstig
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Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand sowie für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Anwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien a nicht im Handelsregister eingetragene Firma)
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Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
11. Haftungsbeschränkung
Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nutzers beruhen, ist unwirksam.
12. Höhe der Verzugszinsen
Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist ein Verbraucher an dem Kaufvertrag beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern erhöht sich der Zinssatz aufgrund der Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz.